Bürgermeisterinformation September/Oktober 2021
Liebe Mitbürger/-innen,
aktuelle Informationen aus dem Rathaus:
Raumluftgeräte an unseren Steinheimer Grund- und weiterführenden Schulen sowie den städtischen Kindergärten werden eingebaut:
Die Verwaltung hat nach Vorstellung der einzelnen Maßnahmen durch ein Ingenieurbüro und politischen Beschluss im vergangenen Stadtrat einen Förderantrag bei der BAFA gestellt, um eine 80-prozentige Förderung für den Einbau sogenannter Lüftungsanlagen für insgesamt 120 Räume zu erhalten. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf ca. 2,9 Mio Euro.
Vorteil bei diesen Geräten ist, das eine kontinuierliche Be-/Entlüftung der Raumluft mit Filterung und CO2 Überprüfung stattfindet. Nicht wie bei anderen mobilen Geräten, die in den einzelnen Räumen hin- und hergeschoben werden können, die Raumluft „nur“ umgewälzt und gefiltert wird.
Anfang Oktober, nachdem alle Schulen und städtischen Kindergärten nochmalig überprüft und die Kosten je Objekt ermittelt worden sind, wurde dann der Förderantrag dieser Maßnahme an die BAFA gestellt. Innerhalb von nur 8 Tagen erhielt die Verwaltung die Bewilligung.
Ich freue mich, diese nachhaltige Investition in unsere Schulen und städt. Kindergärten durchführen zu können, wir Steinheimer haben wieder einmal bewiesen, „Hand in Hand“ klappt es besser.
Unsere Kinder und Jugendliche werden es uns danken.
PV- Anlagen auf kommunalen Gebäuden
Beginnend mit der Stadthalle, so der politische Beschluss im September Stadtrat, wird die Verwaltung alle kommunalen Gebäude für eine Errichtung einer PV-Anlage mit Speichertechnologie überprüfen und wenn möglich, ausstatten. Auch hier werden die entsprechenden Fördermöglichkeiten ausgelotet und genutzt. Ziel ist es, die Stromgewinnung aus erneuerbaren Energie stetig auszubauen.
Zusatzschild am Ina-Seidel-Weg
Mit Schreiben vom 3. Mai 2021 an die Stadt Steinheim regt Herr Hermann Fricke, Hann. Münden, an, die öffentliche Ehrung der Person Ina Seidel, 1895-1974, mit Blick auf deren historischen Kontext zu überdenken. Er verweist auf deren Affinität zum Nationalsozialismus und gibt verschiedene Quellennachweise an. Eine Recherche hat ergeben, dass weitere Städte sich aktuell mit dieser Thematik auseinandersetzen und es mehrere Möglichkeiten der Herangehensweise gibt. Die Eingabe des Herrn Fricke zum Ina-Seidel-Weg in Steinheim wurde dem Ältestenrat im Juni vorgestellt und um Beratung innerhalb der Fraktionen gebeten.
Der Rat der Stadt Steinheim hat in der September Sitzung beschlossen, ein Zusatzschild mit dem Hinweis auf das umstrittene Wirken der Dichterin in der NS-Zeit, unter dem Straßennamenschild anzubringen.
Sponsorenlauf der Realschule
Tolle Aktion der Realschule Steinheim: Ein Sponsorenlauf wurde organisiert und am 10. September durchgeführt.
Bei dem Sponsorenlauf wurden auf einem Parcours rund um den Sportplatz und dem angrenzenden Feld ca. 4000 km gelaufen und es wurden an Spenden 17192,40 Euro (!!) zusammengetragen.
Diese hervorragend zusammen getragene Summe wird der Aktion Lichtblicke mit 8596,20 € und ebenso dem neugegründeten Steinheimer Verein „Gemeinsam gegen Blutkrebs“ mit 8596,20 € gespendet. Ein herzlicher Dank und Anerkennung gilt allen Akteuren.
Parallelweg in den Emmerauen zur Kastanienallee
Bald ist es soweit: der langersehnte „Rundweg“ in den Emmerauen wird durch die Errichtung eines Parallelweg zur gesperrten Kastanienallee in den Emmerauen wieder möglich sein.
Quartier am Kump
Ich werde oft gefragt, wann es denn nun endlich losgeht, mit dem größten Bauprojekt in unserer Innenstadt.
Es ist nun einmal so, dass, bevor die „Bagger“ rollen, geplant und ein Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Wir gehen zurzeit seitens der Verwaltung mit Baustart Ende des I. Quartals 2022 aus.
Rats- und Ausschusssitzungen nur mit 3G-Nachweis
Ratsmitglieder dürfen derzeit nur mit Nachweis einer Immunisierung oder Testung an Rats- und Ausschusssitzungen ihrer Gemeinde teilnehmen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster aktuell entschieden. Der gegen den Bürgermeister gerichtete Eilantrag eines Ratsmitglieds aus Salzkotten, der auf freien Zugang zu allen Rats- und Ausschusssitzungen ohne einen solchen Nachweis zielte, hatte damit in zweiter Instanz keinen Erfolg.
Der 15. Senat hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:
Rats- und Ausschusssitzungen sind Veranstaltungen im Sinne der Coronaschutzverordnung, an denen grundsätzlich nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen dürfen. Das Infektionsschutzgesetz bietet eine hinreichende, dem Parlamentsvorbehalt genügende gesetzliche Grundlage. Dies hat das Gericht im Eilrechtsschutz für eine Vielzahl von beschränkenden Maßnahmen bereits zuvor bestätigt.
Für die hier in Rede stehenden Auswirkungen auf das verfassungsrechtlich abgesicherte freie Mandat von Mitgliedern kommunaler Organe gilt nichts Anderes. Ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte der Ratsmitglieder liegt derzeit nicht vor. Die Beschränkung des Zugangs kommunaler Mandatsträger zu Rats- oder Ausschusssitzungen auf Personen, die geimpft, genesen oder (negativ) getestet sind, dient dem legitimen Zweck des Infektionsschutzes. Die kurzzeitigen Beeinträchtigungen, die durch einen Schnelltest hervorgerufen werden, greifen nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Zudem stehen jedenfalls bis einschließlich 10. Oktober 2021 allgemein kostenlose Bürgertestungen zur Verfügung.
Im Hinblick auf den Wegfall der allgemeinen Kostenfreiheit ab dem 11. Oktober 2021
merkt der Senat jedoch an, dass für kommunale Mandatsträger wohl Vorkehrungen
zu treffen sein werden, die sicherstellen, dass ihnen durch für die Mandatsausübung
erforderliche Tests im Ergebnis keine Kosten entstehen. Wegen der Bedeutung des
freien Mandats und des kommunalen Ehrenamtes dürfte sich eine mit den Tests verbundene Kostenlast für den Mandatsträger als unzumutbar erweisen. Auch auf die Möglichkeit einer Immunisierung durch eine kostenlose Impfung muss sich ein Ratsmitglied insoweit nicht verweisen lassen.
Das OVG Münster hat mit Beschluss vom 30. September 2021 nach summarischer Prüfung im einstweiligen Rechtschutzverfahren (Az. 15 B 1529/21) die Geltung der Pflicht, vor der Sitzungsteilnahme die Immunisierung oder die Testung nachzuweisen („3G-Regel“), sowie der Verpflichtung der Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten, Personen auszuschließen, die sich nicht an die Nachweispflicht halten, bestätigt. Mit dem Beschluss hat es die erstinstanzliche Entscheidung des VG Minden vom 8. September 2021 aufgehoben (siehe Erlass vom 16. September 2021).
Outdoor Fitness Park im Bereich der 3-fach Sporthalle im Schulzentrum
Viel Bewegung zurzeit im Bereich des Bike-Parks auf dem Gelände des Schulzentrums im Bereich der 3-fach Sporthalle. Das Angebot für unsere Jugendlichen wird komplettiert mit einem Streetballfeld und einem Outdoor-Fitness Park.
Die Bauarbeiten sind auf der „Zielgeraden“.
Hochwasserschutz und Starkregenereignisse in Steinheim
Auch Steinheim ist vor einigen Wochen aufgrund eines lokalen Starregenereignisses von Überschwemmungen und Schlamm nicht verschont geblieben. Betroffen waren insbesondere der Bereich Lother Str zur Rolfzener Str, Am Piepenbrink sowie der Bereich der Annenhofklinik. In kürzester Zeit sind Regenmengen von mehr als 50 Ltr/ qm ² heruntergekommen, die Gräben überflutet haben und Erde von Feldern im Bereich der Lother Höhe, die abgeerntet und bereits neu eingesät waren, wurde abgetragen.
Solche Ereignisse sind kaum zu kalkulieren bzw. vorherzusagen, zeigen aber, das gehandelt werden muss. Die Verwaltung hat den Bereich genau überprüft, Schwachstellen wie nicht ausgehobene Gräben, unzureichende bzw. verstopfte Verrohrungen identifiziert, ist bereits mit der Mangelbeseitigung beauftragt. Der Kreis und das Land NRW als Straßenbaulastträger für die Bundes- und Landstraßen haben auch gerade in diesem Bereich die Gräben ausgehoben bzw. ertüchtigt.
Wir werden aber weiterhin unser Stadtgebiet auf Schwachstellen überprüfen und möchten in Zusammenarbeit mit der Technischen Hochschule OWL an einem Hochwasserfrühwarnsystem für z.B. unserer Emmer und deren Zuläufe arbeiten und dann einsetzen.
Der Stadtrat wird diesbezüglich in einer der nächsten Sitzungen durch die Verwaltung unterrichtet.
Sitzungen im Oktober:
26.10.2021 2. Sitzung des Schulausschusses
21.10.2021 2. Sitzung des Bezirksausschusses Ottenhausen
07.10.2021 2. Sitzung des Bezirksausschusses Vinsebeck
Informationen zu den jeweiligen Sitzungen, Tagesordnungen und Protokolle erhalten Sie unter:
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Dann:
z.B.: 28.09.2021, 10. Sitzung des Rates der Stadt Steinheim auswählen
Sitzungstermine im September 2021:
21.09.2021 5. Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
28.09.2021 10. Sitzung des Rates der Stadt Steinheim
23.09.2021 3. Sitzung des Bezirksausschusses Steinheim-Kernstadt
gez.
Carsten Torke
Bürgermeister